6.10.2021
Liebe Eltern ,
hier die aktuelle Schulmail (in Auszügen) mit den wichtigsten Informationen rund um das Testen, die Maskenpflicht und den Schulalltag nach den Herbstferien!!!!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen.
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender ( https://www.schulministerium.nrw/dokument/lolli-testrhythmus-nach-herbstferien )entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie unten Näheres.
Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.
Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). Die Schulträger können die dazu notwendigen Umverteilungen vorhandener Testsets bei Bedarf vornehmen.
(...)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, um auch weiterhin einen sicheren Schulbetrieb mit regelhaftem Präsenzunterricht zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und allen an der Schule Tätigen erholsame Ferientage und einen guten und sicheren Start nach den Herbstferien.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
>>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>> 9.September2021
Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ in Schulen beschäftigt uns seit dem Beginn des Schuljahres immer wieder. Mit der SchulMail vom 17. August 2021 konnte ich über einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die Gesundheitsbehörden informieren. Mit diesem Erlass sollte der Weg geebnet werden, um die Zahl der von Quarantäne betroffenen Schülerinnen und Schüler spürbar einzugrenzen. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 6. September 2021 eröffnen sich nunmehr für das MAGS weitere Möglichkeiten zur Präzisierung des Personenkreises, der von Quarantänen betroffen ist. Vor allem darüber will ich Sie mit dieser SchulMail informieren.
Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn
die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und
die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.
Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.
Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.
Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind durch den neuen Erlass des MAGS gehalten, ihre infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unter Beachtung dieser Vorgaben zu treffen.
Den erwähnten Erlass des MAGS werde ich Ihnen über die Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung stellen. Aus gegebenem Anlass möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es auch zukünftig nicht die Aufgabe von Schulleitungen ist, Quarantäneanordnungen zu treffen – selbst wenn im Einzelfall die zuständigen Gesundheitsbehörden unter Hinweis auf ihre Arbeitsbelastung darum bitten.
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.
Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.
Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. Die bekannten Ausnahmen bei teilzeitschulischen Bildungsgängen gelten fort; anderweitige, in besonderen Fällen erforderliche Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.
Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen
Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (siehe oben).
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist die Befugnis der Schulleitung zum Erlass von Schulverweisen problematisiert worden. Um hier für die notwendige Klarheit und Handlungssicherheit bei Ihnen zu sorgen, wird in der Coronabetreuungsverordnung eine Anpassung erfolgen. Damit wird klargestellt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung verweigern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind und ebenfalls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unterliegen. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss also zunächst einen Verwaltungsakt erlassen bzw. schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um diese Rechtswirkungen (Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot) herbeizuführen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber nach wie vor gehalten, die betreffende Person ausdrücklich zum Verlassen des Schulgebäudes aufzufordern, wenn sie dem gesetzlichen Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot nicht von sich aus Folge leistet.
Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unentschuldigtes Fehlen darstellt. Die fortdauernde, nicht medizinisch begründete Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begründen, mit entsprechenden Folgen auch für die Bewertung nichterbrachter Leistungsnachweise.
Ich hoffe, die Informationen in dieser SchulMail sind für Sie verständlich dargestellt und eine Hilfe bei Ihrer täglichen Arbeit. Von den neuen Regeln zur Quarantäne verspreche ich mir eine spürbare Unterstützung für Ihr Bemühen, allen Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Da auch im Schuljahr 2021/22 weiterhin 2 x wöchentlich an den Grundschulen die Lolli-Tests durchgeführt werden, hier noch einmal :
Allgemeine Informationen zum -Lolli-Test
Liebe Eltern,
unabhängig davon, wann die Inzidenzwerte in Dortmund an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegen und wir wieder in den Wechselunterricht starten können, ändert sich ab Montag, den 10.5.2021, NRW-weit das Corona-Testverfahren an Schulen.
Diese Änderung betrifft sowohl die Notbetreuung in Zeiten des Distanzlernens als auch den Wechselunterricht (siehe o.g. Bedingungen). Das pädagogische Betreuungs-angebot bleibt unverändert bestehen, bis die nötige Inzidenz den Wechselunterricht zulässt.Wir werden das neue Testverfahren in geeigneter Weise in das bestehende System integrieren.
Die Kinder an den Grundschulen werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Notbetreuungsgruppe/Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Testungen finden in den Gruppen/ Klassenräumen statt. Dabei lutschen die Kinder 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest.
Die Sammelgefäße werden mit dem Namen der Schule und der Klasse/Gruppe kodiert. Ein Transportdienst holt die Pools an der Schule ab und bringt die Proben in das für unsere Schule zuständige Labor.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Falls kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde, gibt es in diesem Fall keine Rückmeldung der Schule. Der Wechselunterricht oder/und die Notbetreuung werden in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, ist mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte, das pädagogische Personal und die Eltern der entsprechenden Kinder durch die Schulleitung/OGS-Leitung. Dieses wird voraussichtlich morgens zwischen 6.45 Uhr und 7.15 Uhr geschehen.Sollte das Ergebnis noch am Abend vorliegen, werden wir versuchen Sie auch noch am Abend (spätestens bis 20.00 Uhr) zu erreichen. Ich möchte Sie, liebe Eltern, bitten, eine Erreichbarkeit sicher zu stellen und ihre an der Schule hinterlegten Rufnummern auf Aktualität zu überprüfen!
Bei einer positiven Pool-Testung müssen alle Kinder dieser Gruppe zunächst zuhause bleiben. Hiervon sind beim Wechselunterricht auch die Kinder betroffen, die üblicherweise am Nachmittag mit die Betreuungsgruppe der Schule besuchen. Es folgt ein Nachtestungsverfahren. Dieses klärt, wer genau infiziert ist. Für die notwendige Nachtestung erhält Ihr Kind bereits vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung mit nach Hause. (Ausgabe der Testkids frühestens ab Montag, 10.5.2021, bzw. sobald das Material der Schule zur Verfügung steht.)
Die Durchführung der Einzeltestung zu Hause verläuft wie folgt:
Von uns erhalten Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Nachtest (Einzeltupfer im Röhrchen).
• Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem Lolli).
• Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes.
• Sie bringen das Röhrchen bis spätestens um 9.00 Uhr in die Schule und geben das Röhrchen nach Schellen oder Anruf im Sekretariat vor der Schule ab.
Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Alle Kinder der Gruppe gelten bis zum Erhalt des Testergebnisses der Einzeltestung als Corona-Verdachtsfall und müssen sich in häusliche Isolation begeben!
Die Teilnahme an der Notbetreuung oder dem Wechselunterricht ist erst mit dem negativen Ergebnis der Einzeltestung des zuständigen Labors oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests durch den Hausarzt/Kinderarzt möglich. Gehen Sie also davon aus, dass im Falle eines positiven Befundes in einem Pooltest Ihre Kinder mindestens 2 Tage weder an der Notbetreuung noch am ggf. Wechselunterricht teilnehmen dürfen!.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können.
Liebe Eltern, ich leite Ihnen die zur Verfügung stehenden Informationen rund um den Lolli-Test im Anhang an dieses Schreiben weiter. Gerne möchte ich auch noch auf die Erklärfilme sowie alle Informationen auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests verweisen!
Die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie die Maskenpflich( im Klassenraum und auf den Wegen im Schulgebäude- nicht mehr auf dem Schulhof!)t gelten selbstverständlich weiterhin,!
Mit freundlichen Grüßen
für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
Liebe Eltern ,
mit der Schulmail vom gestrigen Abend ist die Rückkehr zum durchgängigen Präsenzunterricht für Montag, den 31.5.2021 angekündigt worden
Datum | Mi 18:16 |
Lieberfeld-Grundschule Rispenstr. 40-42 ,44265 Dortmund |
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Tel.: 0231-2866770 Fax: 0231-28667719 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 6.5.2021 |
Allgemeine Informationen zum -Lolli-Test
Liebe Eltern,
unabhängig davon, wann die Inzidenzwerte in Dortmund an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegen und wir wieder in den Wechselunterricht starten können, ändert sich ab Montag, den 10.5.2021, NRW-weit das Corona-Testverfahren an Schulen.
Diese Änderung betrifft sowohl die Notbetreuung in Zeiten des Distanzlernens als auch den Wechselunterricht (siehe o.g. Bedingungen). Das pädagogische Betreuungs-angebot bleibt unverändert bestehen, bis die nötige Inzidenz den Wechselunterricht zulässt.Wir werden das neue Testverfahren in geeigneter Weise in das bestehende System integrieren.
Die Kinder an den Grundschulen werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Notbetreuungsgruppe/Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Testungen finden in den Gruppen/ Klassenräumen statt. Dabei lutschen die Kinder 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest.
Die Sammelgefäße werden mit dem Namen der Schule und der Klasse/Gruppe kodiert. Ein Transportdienst holt die Pools an der Schule ab und bringt die Proben in das für unsere Schule zuständige Labor.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Falls kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde, gibt es in diesem Fall keine Rückmeldung der Schule. Der Wechselunterricht oder/und die Notbetreuung werden in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, ist mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte, das pädagogische Personal und die Eltern der entsprechenden Kinder durch die Schulleitung/OGS-Leitung. Dieses wird voraussichtlich morgens zwischen 6.45 Uhr und 7.15 Uhr geschehen.Sollte das Ergebnis noch am Abend vorliegen, werden wir versuchen Sie auch noch am Abend (spätestens bis 20.00 Uhr) zu erreichen. Ich möchte Sie, liebe Eltern, bitten, eine Erreichbarkeit sicher zu stellen und ihre an der Schule hinterlegten Rufnummern auf Aktualität zu überprüfen!
Bei einer positiven Pool-Testung müssen alle Kinder dieser Gruppe zunächst zuhause bleiben. Hiervon sind beim Wechselunterricht auch die Kinder betroffen, die üblicherweise am Nachmittag mit die Betreuungsgruppe der Schule besuchen. Es folgt ein Nachtestungsverfahren. Dieses klärt, wer genau infiziert ist. Für die notwendige Nachtestung erhält Ihr Kind bereits vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung mit nach Hause. (Ausgabe der Testkids frühestens ab Montag, 10.5.2021, bzw. sobald das Material der Schule zur Verfügung steht.)
Die Durchführung der Einzeltestung zu Hause verläuft wie folgt:
Von uns erhalten Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Nachtest (Einzeltupfer im Röhrchen).
- Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem Lolli).
- Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes.
- Sie bringen das Röhrchen bis spätestens um 9.00 Uhr in die Schule und geben das Röhrchen nach Schellen oder Anruf im Sekretariat vor der Schule ab.
Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Alle Kinder der Gruppe gelten bis zum Erhalt des Testergebnisses der Einzeltestung als Corona-Verdachtsfall und müssen sich in häusliche Isolation begeben!
Die Teilnahme an der Notbetreuung oder dem Wechselunterricht ist erst mit dem negativen Ergebnis der Einzeltestung des zuständigen Labors oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests durch den Hausarzt/Kinderarzt möglich. Gehen Sie also davon aus, dass im Falle eines positiven Befundes in einem Pooltest Ihre Kinder mindestens 2 Tage weder an der Notbetreuung noch am ggf. Wechselunterricht teilnehmen dürfen!.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können.
Liebe Eltern, ich leite Ihnen die zur Verfügung stehenden Informationen rund um den Lolli-Test im Anhang an dieses Schreiben weiter. Gerne möchte ich auch noch auf die Erklärfilme sowie alle Informationen auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests verweisen!
Ich hoffe, dass wir mit diesem Testverfahren, welches deutlich kindgerechter und sensitiver als das Antigentestverfahren ist, eine größtmögliche Sicherheit und einen nochmal verbesserten Gesundheitsschutz für den gesamten Schulbetrieb erreichen! Die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie die Maskenpflicht gelten selbstverständlich weiterhin,!
Mit freundlichen Grüßen
für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
INFORMATIONEN ZUM LOLLI-TEST
Fragen zum Testablauf Wie oft werden die Kinder getestet? Jede Schülerin und jeder Schüler wird zweimal pro Woche in der Schule getestet, je nach Lerngruppe Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag. Freitag ist testfrei, außer, wenn ein Pool positiv war und eine individuelle Nachtestung erforderlich wird (siehe dazu auch Punkt 5 „Positivtestung & Poolauflösung). Aufgrund ihrer besonderen Schülerschaft wird das Verfahren zur Nachtestung an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung sich vom Verfahren an den übrigen Schulen unterscheiden. Wie läuft ein Test ab? Bei der sog. „Lolli-Methode“ „lutschen“ die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden an einem Abstrich-Tupfer wie an einem Lolli. Die Proben einer Lerngruppe werden in sogenannten „Pools“ (also zusammen in ein dafür vorgesehenes Gefäß) zusammengeführt, von Fahrerinnen und Fahrern in den Schulen abgeholt und in kooperierenden Laboren in Form einer Standard-Pool-PCR-Testung ausgewertet. Einen kindgerechten Erklärfilm sowie informatives Begleitmaterial finden Sie auf der Seite des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests). Gibt es Maximalgrößen für die Pools, d. h. eine maximale Gruppengröße? Die maximale Anzahl der in einem Pool zusammenzufassenden Tupfer beträgt ca. 20. Die genaue Anzahl der Tupfer, d.h. Poolgröße, ist jedoch individuell mit dem zuständigen Labor abzusprechen. Erhöht die gleichzeitige Probenentnahme in einer Klasse nicht die Ansteckungsgefahr? Nein, es besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr, da bei einer so kurzen Dauer der Probeentnahme kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Funktioniert die Lolli-Methode zuverlässig? Ja. Die Lolli-Methode wurde im Institut für Virologie der Uniklinik Köln entwickelt und validiert. Darf man vor der Entnahme der Probe gefrühstückt haben? Im Rahmen der Validierung der Methode durch das UKK wurden verschiedene Zeitpunkte der Probenentnahme untersucht. Es macht für die Sensitivität keinen Unterschied, ob die Proben vor dem Frühstück oder eine Stunde danach entnommen werden. Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool? Wenn ein Pool positiv getestet worden ist, erfolgt bis spätestens 6.00 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor an die Schule (entweder die Schulleitung oder eine andere beauftragte Person) für sämtliche Schülerinnen und Schüler, die dem positiv getesteten Pool zuzuordnen sind. Diese Schülerinnen und
Liebe Eltern,
AKTELLE SCHULMAIL VOM 23.04.2021
Do 21:13 |
(...)
Klassenarbeiten und Klausuren
Solange an einer Schule ausschließlich Distanzunterricht erteilt wird, können in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Mit einem gesondertem Erlass vom 22. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung daher die in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I festgelegte Zahl der Klassenarbeiten so geändert, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist. Die ZP 10 darf jedoch nicht zur Bildung der Vornote gemäß § 32 Absatz 1 APO-SI herangezogen werden.
Die in § 6 Absatz 8 Satz 1 und 3 APO-S I eröffnete Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt auch für den Fall bestehen, dass in Nicht-Abschlussklassen die Anzahl der Leistungsnachweise im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ auf eine reduziert werden muss.
Mit dem Erlass vom 27. Februar 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr auf eine reduziert wurde. Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. Hiervon unberührt bleibt die den Schulen mit Erlass vom 12. März 2021 eingeräumte Möglichkeit, die ZKE-Aufgaben auf freiwilliger Basis zu nutzen.
(...)
Pooltests an Grundschulen und Förderschulen
Im Zusammenhang mit der Einführung einer Testpflicht hat das Land Selbsttests für Schülerinnen und Schüler angeschafft. Ich hatte Sie in diesem Zusammenhang bereits darüber informiert, das Ministerium werde bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können und dabei alternative Testverfahren für Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe geprüft werden. Wir sind weiterhin darum bemüht, Pooltests („Lolli-Tests“) an diesen Schulen zeitnah einzuführen.
Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass diese deutliche Verbesserung für die Anwendbarkeit und Handhabung bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen allerdings zwingend mit einem Unterrichtsmodell verknüpft werden muss, das einen täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse vorsieht. Ich bitte Sie daher schon jetzt darum, sofern erforderlich eine Umstellung auf dieses Prinzip vorzubereiten und bis zum Beginn der 18. Kalenderwoche vorzunehmen. Im Übrigen sind für die betroffenen Schulen in der kommenden Woche erste Informationsveranstaltungen vorgesehen, zu denen eine gesonderte Einladung erfolgt.
(...)
Abschließende Bemerkungen
Auf der Grundlage des eingangs dargestellten Bundesgesetzes ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb erneut auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung möchte die damit verbundene Gelegenheit jedoch zur Etablierung einer klaren Regelung zum Schulbetrieb nutzen, die unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens möglichst für einen längeren Zeitraum Bestand haben sollte. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Umstellung des Schulbetriebes gemäß den Regelungen des Bundesgesetzes in den kommenden Tagen und auch am kommenden Wochenende eng begleiten und beratend für Schulen und Schulträger zur Verfügung stehen. Ich hoffe sehr, dass dieser Umstieg gut gelingt und in einen möglichst stabilen Schulbetrieb einmündet. Hierbei setzen wir erneut auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Dem Antrag der Stadt Dortmund auf Weiterführung des Lernen auf Distanz ab Montag, 19.04.2021, wurde vom Ministerium statt gegeben! Somit wird in der nächsten Woche weiter LERNEN AUF DISTANZ und KEIN WECHSELUNTERRICHT STATT FINDEN! Die Notbetreuung findet weiterhin statt!
Jutta Portugall
Schulleiterin
Donnerstag,15.04.2021
ELTERNINFORMATION : WECHSELUNTERICHT AB MONTAG, 19.04.2021 UND SELBSTTESTS AN SCHULEN
Lieberfeld- Grundschule Rispenstraße 40-42 44265 Dortmund 15.04.2021
Liebe Eltern,
mit Schulmail vom gestrigen Abend ist es nun amtlich:
Die Schulen in NRW starten am Montag, den 19.4.2021, wieder in den Wechselunterricht! Wie bereits in meiner Elterninformation vom 13.4.2021 angekündigt starten wir mit der Gruppe A. Die Gruppe A hat also am Montag, 19.4.2021 und Freitag, 23.4.2021 Präsenzunterricht. Am Mittwoch, den 21.4.2021, findet unsere pädagogische Konferenz „Medienschulung“ statt. Die Kinder der Gruppe A werden dann in der Notbetreuung betreut!
In der Schulmail ist auch noch einmal auf die Testpflicht verwiesen worden. Wir werden alle Kinder 2 mal wöchentlich im angeleiteten Selbsttest (wie bereits mehrfach mitgeteilt) testen und zwar immer montags und freitags und dienstags und donnerstags. Es wird also unabhängig vom wöchentlichen Wechsel der Gruppen (A-B-A-B….) jedes Kind in der Woche 2 Tests durchführen.
Liebe Eltern, ich kann Ihnen versichern, dass das Team der Lieberfeld-Grundschule sich ausführlich mit dem Thema „Selbsttests“ beschäftigt hat und wir alles dafür tun, dass Ihre Kinder das Testverfahren in der Schule als so wenig belastend wie möglich erleben. Auch wir müssen uns immer wieder neuen Aufgaben in unserem Arbeitsalltag stellen, aber wir werden all unser pädagogisches Können nutzen um nach Maskenpflicht, Hygieneverordnungen … nun auch die Selbsttests in den schulischen Alltag einzubinden. Wir wären dankbar, wenn Sie, liebe Eltern, die kindgerechten Videos, welche den Kindern durch die Klassenlehrerinnen über IServ zur Verfügung gestellt werden, zur Unterstützung und Vorbereitung mit Ihren Kinder anschauen und besprechen.
Um ggf. mögliche Fragen schon einmal im Vorfeld zu beantworten: Die Klassenlehrerinnen werden Tests in den Gruppen durchführen. Natürlich wird während getestet wird gelüftet und auf die Abstände geachtet. Soweit personell möglich, wird immer eine 2. erwachsene Person während des Testens anwesend sein. Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, wird das betreffende Kind ruhig und fürsorglich aus dem Klassenzimmer begleitet und bis zum Eintreffen der Erziehungsberechtigten in einem separaten Raum betreut. Und…. natürlich wird im Klassenverband besprochen, dass ein positives Testergebnis erst noch einmal bestätigt werden muss,sowie alles weitere, was zum sozialen Miteinander wichtig ist.
Liebe Eltern, wir haben in dieser Woche nun in allen Notbetreuungsgruppen bereits getestet und in der Praxis erscheint alles doch weniger aufregend als in der Theorie.
Sollten Sie liebe Eltern, weitere Fragen, Sorgen und Ängste haben, möchte ich Sie bitten sich an die Klassenlehrerin oder auch mich zu wenden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die Testung verpflichtend ist und nur durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses der Bürgertestzentren (nicht älter als 48 Std.) ersetzt werden kann. Laut Schulmail werden Kinder, deren Eltern die Teilnahme an der Testpflicht schriftlich bei der Schule abgelehnt haben, vom Unterricht und der Notbetreuung ausgeschlossen und mit Arbeitsmaterial versorgt. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass kein Distanzlernen in bekannter Weise angeboten wird!
Sollten Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, so bitte ich Sie, dieses mir umgehend schriftlich mitzuteilen.
Ich wünsche uns allen nun eine Phase größerer Beständigkeit und Planungssicherheit!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Schulmail vom 14.4.2021
chulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021
Lieberfeld- Grundschule Rispenstraße 40-42 44265 Dortmund
Elternbrief Testverfahren
Montag,12.4.2021
Liebe Eltern,
mit Inkrafttreten der CoronaBetreuungsverordnung vom heutigen Tage (Montag, 12.4.2021) ist die angekündigte Testpflicht auch auf die Notbetreuung ausgeweitete worden.
Somit besteht neben der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der durchgängigen Maskenpflicht das verpflichtende wöchentlich zweimalige Selbsttestverfahren für ALLE Schüler*innen die an der Notbetreuung teilnehmen sowie in Präsenz tätige Personen!
Unsere Schule ist in der letzten Woche mit dem CLINITEST Rapid COVID- 19- Antigen-Test beliefert worden.
(Hier zwei Anleitungsvideo-Links: youtube.com/watch?v=sDyOXpdqCUw bzw.youtube.com/watch?v=Lr6PFWSlxzg).
Es werden in dieser Woche also alle Notbetreuungskinder den Selbsttest unter Anleitung durchführen! Wir haben heute schon einmal erste Kinder sich testen lassen und sind guter Dinge, dass dies zu leisten ist!
Wichtig ist, dass die Testteilnahme verpflichtend ist und nur durch ein nicht länger als 48 Stunden altes negatives Testergebnis der öffentlichen Teststellen (Bürgertest) ersetzt werden kann!
Sollten Sie liebe Eltern, ihre Kinder nicht testen lassen wollen, bitte ich Sie, dies schriftlich der Schule anzuzeigen. Die betroffenen Schüler und Schülerinnen bleiben dann im Distanzunterricht und werden über die bekannten Kommunikationswege mit Unterrichtsmaterial versorgt.
Liebe Eltern, sobald es weitere Neuigkeiten, Informationen oder Veränderungen gibt, werde ich Sie schnellstmöglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Einsatz von Selbsttests an Schulen
TESTPFLICHT
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR SELBSTTESTUNG AN SCHULEN IN NRW
SELBSTTESTS DER FIMA ROCHE DIAGNOSTICS DEUTSCHLAND GMBH
SELBSTTESTS DER FIRMA SIEMENS HEALTHCARE GMBH

Links zu Informationsangeboten des Herstellers:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort.
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.
Distanzunterricht
Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.
(...)
Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0211 5867 3581.
Liebe Eltern,
die Osterferien stehen vor der Tür und ich denke, ich spreche für die gesamte Schulgemeinde, wenn ich sage, dass wohl alle am Schulleben Beteiligten froh über eine kleine „Auszeit“ sind.
Ich möchte mich bei Ihnen, liebe Eltern, über die gute Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten bedanken. Durch die von allen Seiten verantwortliche Einhaltung der pandemiebedingten Hygiene-und Verhaltensregeln konnten wir den Wechselunterricht von Präsenz und Distanz seit dem 22.Februar 2021 ohne größere Komplikationen umsetzen.
Für uns, das Team der Lieberfeld-Grundschule, war und ist es das größte Bestreben unsere Schulkinder möglichst regelmäßig im Präsenzunterricht unterstützen zu können
und wir hoffen, dass dieses auch nach den Osterferien so fortgeführt werden kann.
Mit der gestrigen Schulmail ( Hompage www.lieberfeld-grundschule.de unter Corona-Informationen) wurde – vorbehaltlich der Pandemielage- über die Fortführung des Unterrichts zu den bisherigen Bedingungen bis einschließlich 23.4.2021 informiert.
Wir gehen also davon aus, dass wir am Montag, den 12.4.2021, wieder im Wechselsystem mit den Kindern der GRUPPE B starten.
Sollte der Inzidenzwert dieses nicht zu lassen, werden Sie, liebe Eltern, natürlich vorab informiert!
Das Testverfahren durch Selbsttests von Schülerinnen und Schülern, welches an den weiterführenden Schulen in dieser Woche bereits erprobt wurde, ist für die Grundschulen noch nicht abschließend terminiert. Sollte es hierzu weitere Informationen geben, werde ich Sie umgehend informieren.
Da der Elternsprechtag in diesem Schuljahr- wie so vieles- nicht im üblichen Verfahren durchgeführt werden kann, werden die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder in den Wochen vom 19.-23.4.2021 und vom 26.4.-30.4.2021 Gesprächstermine anbieten. Diese werden telefonisch oder auf Wunsch auch per Videokonferenz durchgeführt. Hierzu werden Sie nach den Osterferien Informationen zur Terminvereinbarung durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes erhalten.
Bitte merken Sie sich Mittwoch, den 21.4.2021, als unterrichtsfreien Tag vor! Hier findet unser 1. Pädagogischer Tag im Schuljahr 20/21 zur Medienschulung statt!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kinder eine schöne und erholsame Osterzeit!
Für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
AKTUELLE INFO ZUM SCHULBETRIEB NACH DEN OSTERFERIEN!!!! 9.4.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die zurückliegenden Wochen waren für die Schulen im Land erneut in besonderer Weise herausfordernd. Und ich darf mich zunächst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie alle mit dazu beigetragen haben, dass der Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Schülerinnen und Schülern zumeist im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht ein Stück ihres gewohnten Alltags zurückgegeben hat.
Im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 möchte ich Ihnen auf diesem Wege einige grundlegende Informationen zur Planung für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien zukommen lassen. Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung:
Schulbetrieb
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet.
Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden. (...)
Testungen Schülerinnen und Schüler
Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Bitte lagern Sie diese Selbsttests in geeigneter Weise für weitere Testangebote in der Woche direkt nach den Osterferien ein. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.
Ich wünsche Ihnen trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Die Zeit danach wird für uns alle ganz sicher weiterhin herausfordernd und anstrengend bleiben. Für Ihre bisherige Unterstützung und für Ihren besonderen Einsatz in der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0211 5867 3581.
INFO 21.3.2021
Betreff: Stadt Dortmund: Schulen und Kitas bleiben in Dortmund vorerst geöffnet
AKTUALISIERUNG 20.3.2021
Brief des Oberbürgermeister - 16.3.2021 - KEINE SCHULSCHLIEßUNG!
AKTUALISIERUNG 16.3.2021
LIEBE ELTERN!
1. )Wie Sie sicher der Presse entnommen haben wurde das Impfen mit demder AstraZenica Impfstoff vorübergehend ausgesetzt. Daher ist auch der Impftermin für die 1. Hälfte des Schulpersonals unserer Schule ausgesetzt worden. Daher findet am Freitag, den 19.3.2021 -entgegen der Mitteilung vom letzten Freitag- Unterricht statt!
2.) Die Stadt Dortmund will alle Schulen wegen der Entwicklung der Corona-Zahlen schließen. Das hat der Oberbürgermeister Thomas Westphal angekündigt. Die abschließende Entscheidung des Landes liegt noch nicht vor- somit gibt es auch noch keine Anweisung zur Schulschließung.
Das heißt: Solange die Anweisung nicht vorliegt wird Unterricht im Wechselsystem fortgeführt! Ich benachrichtige die Schulgemeinde umgehend, sollte es dementsprechende Anweisungen geben!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
(( |
LIEBERFELD - GRUNDSCHULE Rispenstr. 40-42 44265 Dortmund Tel.: 0231-2866770 Fax: 0231-28667719 |
Dortmund, 12.03.2021
Liebe Eltern,
ein Teil des schulischen Personals der Lieberfeld-Grundschule wird am Freitag, den 19.03.2021, in der Sporthalle der Gesamtschule Huckarde vormittags gegen das Coranvirus geimpft.
Daher findet für die Kinder der Lieberfeld-Grundschule, die an diesem Tag Präsenzunterricht hätten (Freitag, 19.3.2021, Gruppe B), KEIN PRÄSENZUNTERRICHT statt, sondern LERNEN AUF DISTANZ!
Die Kinder erhalten also am Mittwoch, 17.03.2021, ausreichend Lernaufgaben für die Tage im Distanzlernen!!
Da auf Grund der Impfung an diesem Tag (Freitag, 19.03.2021) weniger Personal für die Notbetreuung zur Verfügung steht, möchte ich dringend darum bitten, dass Sie.
liebe Eltern, Ihre Kinder zu Hause betreuen!
Sollten Sie für Ihr Kind /Ihre Kinder an diesem Freitag (19.3.2021), die Notbetreuung unbedingt benötigen, melden Sie sich bitte bis spätestens Mittwoch , den 17.03.2021 telefonisch oder per Mail im Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Montag, 8.3.2021 Aktuelle Infos
Liebe Eltern,
mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3.3.2021 wurde den Länder das pandemiebedingte Vorgehen hinsichtlich der Schulen freigestellt.
Für das Land NRW ergibt sich daraus im Grundschulbereich keine NEuerung. Das heißt, wir werden das eingeführte Wechselsystem bis zu den Osterferien fortsetzen!!!
Hier nun Informationen der Stadtelternschaft :
Liebe Eltern,
Freitag, 26.2.2021 INFO NOTBETREUUNG
Samstag, 20.2.2021
Liebe Eltern,
Verordnung zum Schutz
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in der OGS |
|
Rispenstr.40-42 44265 Dortmund Tel. 0231/28667720 Fax. 0231/28667719 19.02.2021 |
Notbetreuung und Wechselunterricht
Liebe Eltern.
Für die nächsten zwei Wochen im Wechselunterricht sind folgende Räumlichkeiten für die festen Gruppen geplant:
Jahrgang 1: OGS Untergeschoss, telefonisch zu erreichen unter 023128667720
Jahrgang 2: OGS Legoraum, telefonisch zu erreichen unter 0231 28667724
Jahrgang 3: Aula, telefonisch zu erreichen unter 01578 2987879
Jahrgang 4: VIP-Raum: telefonisch zu erreichen unter 0231 28667717
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Barbara Wiegand und Sandra Wieghardt
AKTUELLE INFORMATIONEN ZUM WECHSELUNTERRICHT AB DEM 22.2.2021
Liebe Eltern,
am Montag starten wir mit dem Wechselunterricht . Die A und B Gruppen wurden auf der Grundlage der Einteilung nach Kindern, die in der Notbetreuung angemeldet wurden und Geschwisterkindern versucht vorzunehmen. Lediglich im Jahrgan 1 gab es so viele Anmeldungen für die Notbetreuung, dass wir in diesem Jahrgang nicht durchgängig nach diesem System einteilen konnten. Über die Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder erhalten Sie die Stundenpläne.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in die neue Woche!!! Wir freuen uns, unsere Schulkinder wieder im Präsenzunterricht (wenn auch tageweise) zu sehen!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
VORABINFORMATION ZUR AUFNAHME DES WECHSELUNTERRICHTS AB DEM 22.2.2021
Die Kinder der Klassen 1+2 werden von 8.00-11.30 Uhr im Wechsel zwischen Präsenz und Distanzunterricht beschult, eingeteilt in A und B Gruppen. Auch im Jahrgang 3+4 wird das Unterrichtssystem so gefahren, jedoch im Zeitfenster von 8.00-12.30 Uhr.
Auszüge aus der SCHULMAIL VOM 11.02.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser SchulMail informiere ich Sie gerne über die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am gestrigen Mittwoch, den 10. Februar 2021, sowie über die weitere Vorgehensweise zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Die Maßnahmen der vergangenen Wochen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Infektionszahlen und zu einem Absinken der Inzidenzwerte geführt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung müssen wir das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachten und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgehen. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.
Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat das Ministerium für Schule und Bildung in den vergangenen Tagen mit zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt. Wichtige Gesprächspartner waren dabei unter anderem Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht. In diesen Gesprächen standen neben den Abschlussklassen gerade auch die besonderen Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler, der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen und insgesamt ein Zuwachs an Präsenzunterricht im Zentrum der Interessen und des Austausches. Nordrhein-Westfalen wird von den Möglichkeiten des gestrigen Beschlusses im Interesse der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll Gebrauch machen und zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie der Primarstufe wieder verstärkt Unterricht in Präsenz ermöglichen. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, werden wir aber auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.
Wichtig war den Beteiligten ebenso wie der Landesregierung, eine Planungsperspektive aufzuzeigen und Lösungen für Modelle zum Schulbetrieb zu etablieren, die einen Einstieg sicherstellen und darauf aufbauend zugleich weitere Schritte zur Öffnung ermöglichen. Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses mit einem Vorlauf von 10 Wochentagen ab Montag, den 22. Februar 2021, zur Umsetzung kommen.
Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)
Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:
Ø Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
Ø Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
Ø In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
Ø Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
Ø Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
Ø Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
Ø Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
Ø Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
Ø Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
Ø Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
Ø Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
Ø Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
Ø Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.
Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen
Ø Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
Ø Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Ø Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).
INFOS ZUM AUSSETZEN DES PRÄSENZUNTERRICHTS BIS 12.2.2021
Liebe Eltern,
das 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2020/21 beginnt am Montag, den 1.Februar 2021. Leider können wir nicht im Präsenzunterricht in das neue Schulhalbjahr starten, sondern werden vorerst bis Freitag, den 12.2.2021 im Distanzlernen bleiben. Welche Form des Lernens ab dem 15.Februar 2021 umgesetzt werden wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Ich werde Sie, liebe Eltern, über die Pflegschaftsvertreter jedoch umgehend informieren, sobald das Ministerium diesbezüglich eine Entscheidung getroffen hat.
Die von der Schulkonferenz beschlossenen beweglichen Ferientage des Schuljahrs 2020/21 gelten weiterhin. Daher werden wir am Rosenmontag, 15.2.2021 und Veilchendienstag, 16.2.2021 unterrichtsfrei haben (kein Homeschooling/kein Präsenzunterricht). Eine Betreuung wird stattfinden. Genauere Informationen und eine Abfrage hierzu folgen zeitnah.
Liebe Eltern, das 2. Schulhalbjahr bringt einige Veränderungen mit sich. Der Unterricht im 1.Jahrgang wird nun um das Fach Englisch erweitert. Die Klassenlehrerinnen der 1. Klassen werden –da sie alle über die Lehrbefähigung Englisch verfügen- dieses Fach in der jeweils eigenen Klasse unterrichten. Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass Fr. Barth als Klassenlehrerin der Klasse 1a ab dem 1.Februar wieder im Dienst ist. Leider ist Fr. Adamek erkrankt. Fr. Duwenbeck hat die Vertretung der Klassenleitung der 2 c übernommen. Auch Fr. Kurt wird weiterhin fehlen. Die Klassenleitung hat zur Zeit Fr. Boruch übernommen.
Erfreulicherweise ist seit dem 1.Februar 2021 Herr Florian Lindner mit 12 Stunden an unsere Schule abgeordnet. Herr Lindner wird die Fächer Sport (Kl.4a, 4c, 2a und Englisch Jahrgang 2)unterrichten. Wir freuen uns sehr über die Verstärkung!
Liebe Eltern, nach Rücksprache mit den Pflegschaftsvertreter*innen sowie dem Kollegium, habe ich mich schweren Herzens entschieden, die Projektwoche „Trommelzauber“ in diesem Schuljahr abzusagen. Es ist zur Zeit überhaupt nicht klar, wie lange wir noch im Distanzlernen sein werden und welche Form des Unterrichts ggf. danach folgen wird. Daher ist die Planung einer Projektwoche unmöglich. Ebenso ist die Klassenfahrt des 4.Jahrgangs (welche ja schon einmal verschoben wurde) nun endgültig storniert. Die aktuelle Situation sowie alle Prognosen lassen hier auch keine andere Entscheidung zu!
Ich wünsche uns allen sehr, dass wir im Laufe dieses Schuljahres allmählich wieder in einen Regelunterricht kommen können und hoffe, Sie und Ihre Lieben sind und bleiben weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
INFOS ZUM AUSSETZEN DES PRÄSENZUNTERRICHTS AB 11.1.2021
Lieberfeld- Grundschule Rispenstraße 40-42 44265 Dortmund
An die Elternschaft der Lieberfeld-Grundschule
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die aktuelle Lage zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich für die nächsten Wochen informieren.
Da sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Dezember nicht als ausreichend erwiesen und sich die Entwicklungen rund um das Virus (z.B. in Großbritannien) erheblich verschärft haben, werden die bisherigen Regelungen des Lockdowns ab dem 11.01.2021 bis mindestens bis zum 31. Januar 2021 deutlich ausgeweitet. Dabei sollen sich auch alle Schulen an der Strategie der konsequenten Kontaktvermeidung beteiligen.
Zur allgemeinen Kontaktvermeidung gelten daher ab Montag, 11.01 2021, folgende Regelungen:
- Der Präsenzunterricht wird bis mindestens zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag, 11. Januar 2021, als Distanzunterricht (Homeschooling) erteilt.
- Die Materialien für den Distanzunterricht stellen die Klassenlehrerinnen eines Jahrganges zusammen. Diese Materialien werden dann über die Lernplattform ISERV oder per Mail verschickt. Wie auch bisher können die Lernpakete zudem im Sekretariat der Schule abgeholt werden.
Daneben werden die Lehrerinnen per Chat oder Telefon mit den Kindern Kontakt herstellen, um zusätzliche Hilfen beim Bearbeiten der Materialien anbieten zu können.
- Darüber hinaus gibt es ab Montag, den 11.1.2021 ein Notbetreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler, die definitiv nicht zuhause betreut werden können.
- Während der Notbetreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem auch das sonstige schulische Personal in Betracht (z.B. Schulsozialpädagogen). Die Aufgaben des Homeschooling sollen in der Betreuungszeit soweit wie möglich erledigt werden.
- Alle Eltern werden jedoch eindringlich gebeten, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktvermeidung zu leisten.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten geben schnellstmöglich den Klassenleitungen auf dem vereinbarten Kommunikationsweg eine Rückmeldung, ob ein dringender Betreuungsbedarf vorliegt. Wie im Frühjahr planen wir mit Betreuungszeiten von 7:30 bis 16:00 Uhr. Ich möchte Sie darum bitten, Betreuungstage- und zeiten verlässlich anzugeben, da hiervon unser Personaleinsatz abhängig ist.
Liebe Eltern, ich hoffe, dass wir auch diese Pandemiephase gemeinsam gut überstehen und das Jahr 2021 uns allen nach und nach Normalität zurück bringt!!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
(Schulleiter)
SCHULMAIL VOM 7.1.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Ich hoffe, dass Sie ein besinnliches Weihnachtsfest und schöne Tage rund um den Jahreswechsel verbringen konnten.
Wie mit meiner letzten SchulMail zugesagt, möchte ich Ihnen heute nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen wichtige Informationen für Ihre Arbeit vor Ort geben und dabei mit einigen grundlegenden Anmerkungen zur aktuellen Situation beginnen:
Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.
Bereits am 21. Dezember 2020 hatte ich Sie in einer SchulMail über mögliche Szenarien für einen eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen nach dem 10. Januar 2021 informiert und umfangreiche Informationen zukommen lassen, um eine möglichst frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbeginn im neuen Jahr zu ermöglichen. Auf die dort übermittelten Informationen möchte ich an dieser Stelle nochmals hinweisen.
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.
Ergänzende Informationen zur Unterstützung der Lehrkräfte:
Wie auch in den vergangenen Monaten der Pandemie hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals ergriffen. Hierzu zählt z.B. die Bereitstellung umfangreicher Landesmittel für digitale Endgeräte; Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung entnommen werden. Auf zwei weitere Aspekte möchte ich darüber hinaus an dieser Stelle jedoch nochmals gesondert hinweisen:
. Unterstützung der Lehrkräfte durch Maskenlieferung:
Wie bereits in der SchulMail vom 21. Dezember 2020 angekündigt, stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel bereit, um alle Lehrkräfte und selbstverständlich auch das weitere Landespersonal an Schulen für die Zeit bis zu den Osterferien mit den sogenannten FFP-2-Masken auszustatten. Hierbei sollen die genannten Personen pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet werden. Die Verteilung wird, wie bereits mitgeteilt, über die Schulträger bewirkt, die sich dankenswerter Weise in den Dienst der Sache gestellt haben; in den anderen Fällen wird die Bezirksregierung tätig.
. Unterstützung der Lehrkräfte durch Testangebote:
Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen. In der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kann dieses Testangebot nur von Personen in Anspruch genommen werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür übernimmt das Land. Die Testung soll außerhalb der Zeiten eigener Unterrichtsverpflichtung oder der eigenen Arbeitszeit an der Schule stattfinden. Die Schulleitungen werden gebeten, das Testangebot in ihrer Schule bekannt zu machen und stellen für Beschäftigte, die das Angebot nutzen wollen, eine entsprechende Bescheinigung aus. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den angefügten Anlagen.
Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:
Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen. Von Seiten der Schulaufsicht werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um Sie auch bei den nun anstehenden Herausforderungen der kommenden Wochen und Monate umfangreich und intensiv zu unterstützen.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Mittwoch, 6.1.2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
wir informieren Sie,sobald vom Schulministerium NRW Informationen hinsichtlich der Beschulung bis 31.1.2021 vorliegen!!!
Jutta Portugall
Schulleiterin
Freitag 18.Dezember 2020
Offener Brief an Eltern schulpflichtiger Kinder in NRW zum Jahresende 2020
Liebe Eltern,
in wenigen Tagen geht ein Jahr zu Ende, das uns alle privat wie beruflich gefordert hat. Aktuell haben die zwischen der Bundesregierung und den Ländern abgestimmten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal den Ernst der Lage verdeutlicht und für zahlreiche Veränderungen und zusätzliche Herausforderungen gesorgt.
Die am Freitag der vergangenen Woche beschlossenen Maßnahmen zum Unterrichtsbetrieb haben in dieser Woche für die Schulen, aber auch für viele von Ihnen zu organisatorischen, kurzfristig vorzunehmenden Veränderungen geführt. Angesichts der wieder deutlich angestiegenen Infektionszahlen war es jedoch notwendig – anders als bisher – auch den Schul- und Unterrichtbetrieb anzupassen, um Kontakte zu reduzieren.
Dabei hat sich die Landesregierung weiter von der Grundüberzeugung leiten lassen, dass Präsenzunterricht gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler von grundlegender Bedeutung ist. Gleichzeitig war es uns ein Anliegen, es Ihnen in dieser besonderen Zeit vor Weihnachten zu ermöglichen, Ihre Kinder lieber Zuhause zu betreuen. Wir haben daher die Präsenzpflicht für diese Woche aufgehoben.

Diese besonderen Regelungen lassen sich auf den Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien jedoch nicht übertragen. Wir erwarten, dass der so genannte „harte Lockdown“ die erhoffte Wirkung erzielt und es gelingt, die Infektionszahlen bis zum Wiederbeginn des Unterrichts am 11. Januar 2021 deutlich zu reduzieren.
Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen Sie sich als Familien mit schulpflichtigen Kindern leider darauf einstellen, dass erneut besondere Maßnahmen zur Gestaltung des Schulbetriebs ergriffen werden müssen. Dies kann in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen, aber auch von Schule zu Schule unterschiedlich sein.
In diesen verschiedenen Abwägungsprozessen hat die weitgehende Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gerade für die jüngeren Kinder, für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie für jene, die in diesem Schuljahr vor Abschlussprüfungen stehen, oberste Priorität für die Landesregierung. Denn aus den Erfahrungen des eingeschränkten Präsenzunterrichts im Frühjahr wissen wir, was es für Kinder und Jugendliche bedeutet, wenn sie nicht täglich zur Schule gehen können – sowohl sozial als auch für den Lernerfolg.
Ihre Sorgen als Eltern und auch die Ihrer Kinder sind während der Pandemie sehr unterschiedlich, aber allesamt berechtigt: Jugendliche, die vor dem Ende ihrer Schullaufbahn stehen, machen sich Gedanken um ihre Abschlüsse; Eltern jüngerer Kinder sorgen sich hingegen darum, ob das Fundament, das jetzt für den weiteren schulischen Bildungsprozess ihres Kindes gelegt wird, stabil genug ist. Und Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen fürchten, dass die Teilhabe an Bildung und Gesellschaft nachhaltig gefährdet wird.
Ich versichere Ihnen, dass die Lehrkräfte Ihrer Kinder sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind, sich ihr stellen und vielfach bis an die eigenen Belastungsgrenzen gehen, um Ihre Kinder zu unterstützen und zu fördern. Und auch die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die bisherigen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren und einen Schulbetrieb zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die zusätzlichen Ferien- und Förderangebote in den Sommer- und Herbstferien sowie an den Wochenenden, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres fortgesetzt werden.
Mit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres rücken insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Abschlussklassen besuchen, die wichtigen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 oder im Abitur näher. Derzeit wird im Ministerium für Schule und Bildung alles dafür getan, dass den Abschlussjahrgängen keine Nachteile durch die Pandemie entstehen.
Die Planungen – Stand heute und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Pandemie – sehen vor, die zentralen Abschlussprüfungen zeitlich so weit wie möglich nach hinten zu verschieben. Ziel ist es jedoch, dass sie innerhalb des zweiten Schulhalbjahres noch beendet werden können. Zudem haben wir zusätzliche Prüfungsaufgaben in den einzelnen Fächern erstellen lassen, um den Lehrkräften mit Blick auf den von ihnen erteilten Unterricht größere Auswahlmöglichkeiten für Prüfungsaufgaben zu geben.
Schulen sind keine Infektionsherde, das haben das Robert-Koch-Institut und andere Wissenschaftler wiederholt festgestellt. Dies zeigen aber auch die Ergebnisse einer wöchentlichen Umfrage an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, die das Ministerium für Schule und Bildung erhebt und die transparent auf unserer Homepage unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlicht werden. Allerdings macht das Infektionsgeschehen auch vor den Schulen nicht Halt. Daher muss das Ansteckungsrisiko minimiert werden, was beispielsweise zur Maskenpflicht geführt hat.
Liebe Eltern,
ich weiß, was ich Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Wochen abverlangt habe. Ich darf Ihnen aber versichern, dass alle Entscheidungen immer sorgfältig abgewogen wurden und nur dem Ziel untergeordnet waren und sind, die Gesundheit und das Wohl Ihrer Kinder und Familien zu schützen sowie die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Dieser Kompass wird mich auch im neuen Jahr leiten.
Vor uns allen liegt ein Jahreswechsel mit Festtagen, die anders verlaufen werden, als wir das gewohnt sind.
Mit den zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 sowie am 7. und 8. Januar 2021 tragen wir dazu bei, Begegnungen zu reduzieren und damit das Infektionsgeschehen einzudämmen. Die Schulen sind hier in ein Bündel von Maßnahmen eingebunden, die viele Bereiche unseres gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Lebens betreffen.
Dass für viele berufstätige Eltern mit diesen zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen persönliche organisatorische Probleme verbunden sind, wissen wir. Deshalb wurde für jüngere Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht privat betreut werden können, eine Notbetreuung in den Schulen eingerichtet. Für Eltern von Kindern mit komplexen Behinderungen haben wir hier die Regelungen so ausgelegt, dass, falls erforderlich, auch ältere Schülerinnen und Schüler in die Notbetreuung einbezogen werden sollen.
Trotz aller Einschränkungen, die insbesondere an diesen letzten Tagen des Jahres gelten, wünsche ich Ihnen eine friedvolle und schöne Zeit an Weihnachten und zum Jahreswechsel. Wir alle hoffen, dass die medizinischen Fortschritte und die Impfungen es zunehmend ermöglichen werden, im kommenden Jahr allmählich in einen Alltag zurückzukehren, wie wir ihn uns wünschen. Allerdings bedarf es hier sicher noch etwas Geduld.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien frohe Festtage und alles Gute für das neue Jahr 2021!
Ihre
Yvonne Gebauer
Lieberfeld- Grundschule Rispenstraße 40-42 44265 Dortmund Montag,14.12.2020
ACHTUNG: Aktualisierung -Beschulung im Lockdown
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
nach Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Sonntag sowie der Schulmail des Landes NRW von Sonntagabend möchte ich Sie, liebe Eltern, über den aktuellen Stand informieren.
Weiterhin gilt: Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind in der Woche vom 14.12.-18.12.2020 am Präsenzunterricht oder am Lernen auf Distanz teilnimmt. Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich, da dies mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll ist. Ihr Kind erhält für den Distanzunterricht alle nötigen Unterrichtsmaterialien über die Klassenlehrerin auf den Ihnen bekannten Wegen.
Ich möchte noch einmal dringend darum bitten, nur dann ab Mittwoch , den 16.12.2020 ,den Präsenzunterricht (Unterricht von 8.00-11.30 Uhr) zu nutzen, wenn es KEINE MÖGLICHKEIT der häuslichen Betreuung an den Tagen von Mittwoch bis Freitag (18.12.2020) gibt. Der landesweite Lockdown soll die Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß herunter fahren- das gilt auch für die Schulen! Bitte helfen Sie hierbei mit- soweit es Ihnen möglich ist!!!!
Kinder, die im Präsenzunterricht beschult werden, erhalten das gleiche Aufgabenpaket, wie die Kinder im Distanzlernen!!! Im Rahmen des Präsenzunterrichtes verbleiben auch Kleinstgruppen im Klassenraum und werden nicht jahrgangsgemischt. Die OGS/KuBe – Betreuung findet wie bisher in jahrgangsgemischten Gruppen statt.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtferien (7./8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Somit ist am 11.01.2021 für alle SchülerInnen der erste Unterrichtstag (nach Stundenplan).
Sollten Sie für den 7. und 8.Januar 2021 dringenden Betreuungsbedarf haben, so melden Sie sich bis zum 18.12.2020 per email unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0231 2866770
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Schulmail von Sonntag,13.12.2020
Datum | So 19:09 |
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen Beschlusslage auf den Bereich Schule informieren.
Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen überein.
Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:
- Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
- Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meiner SchulMail vom vergangenen Freitag.
Hierbei sind wir uns der großen Herausforderungen sehr bewusst, mit denen die Schulen seit Monaten konfrontiert sind. Und auch die Kritik an sehr kurzfristig übersandten SchulMails prallt nicht an uns ab. Aber immer wieder in dieser Pandemie konnten wir bestimmte Entwicklungen nicht verlässlich genug und so frühzeitig vorhersagen, um rechtszeitig alle Beteiligten einzubinden. Ich bitte dafür sehr herzlich um Ihr Verständnis. An dieser Stelle möchte ich Sie auch noch einmal eindringlich bitten, die Ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens nach Ihrem eigenen Ermessen bestmöglich zu nutzen.
Für das bisher Geleistete, Ihren weiterhin großen Einsatz und Ihr Engagement bei der bestmöglichen Bewältigung dieser Herausforderungen möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals herzlich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Schulmail vom 11.12.2020 , 13.30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.
Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen.
Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.
Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.
Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Hier der Link für das Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Schulmail vom 23.11.2020 zur Notbtreuung 21. und 22.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
....
Notbetreuung
Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.
Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.
Informationen zum weiteren Vorgehen
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Aktuelle Info (17.11.2020)
Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 (in der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung) und Coronabetreuungsverordnung vom 30. Oktober 2020 (in der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung)
Die derzeitige Pandemie-Lage entwickelt sich dynamisch. Daher werden sowohl die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) als auch die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) regelmäßig aktualisiert. Zum aktuellen Stand der genannten Verordnungen gebe ich folgende Hinweise:
1. Schulveranstaltungen (Tage der offenen Tür, Schulfeste, Elternabende, Elternsprechtage) Die gegenwärtige Pandemielage und der in allen Bundesländern verhängte sektorale Lockdown haben notwendig Auswirkungen auch auf die infektionsschutzrechtliche Bewertung aller Formen von „Veranstaltungen“, bei denen eine Vielzahl von Menschen kurzfristig zusammenkommt. Gleichzeitig müssen Schulen ihrem pädagogischen Auftrag auch in der Elternarbeit oder in Kooperationen mit Dritten weiter nachkommen können. Daher ist die konkrete Reichweite eines Veranstaltungsverbots in den Schulen immer unter strikter Beachtung der Belange des Infektionsschutzes zu bestimmen; zugleich sind aber unabweisbare schulische Belange nur so weit zurückstellen, wie dies im Sinne eines effizienten Infektionsschutzes wirklich notwendig ist. Dies vorausgeschickt sind Schulveranstaltungen unter Beteiligung von Personen, die weder Schülerinnen und Schüler sind noch an der Schule pädagogisch oder sonst tätig, unmittelbar gemäß § 1 Absatz 6 Satz 2 vorerst bis zum 30. November 2020 untersagt.
Hiervon umfasst sind Tage der offenen Tür und Schulfeste, aber auch Elternabende wie zum Beispiel die Informationen aller Eltern der Klasse 4 der Grundschule über das Angebot in der Sekundarstufe I gemäß § 8 Absatz 1 der Ausbildungsordnung Grundschule. Auch Elternsprechtage, die im Format einer offenen, größeren Veranstaltung durchgeführt werden sollen und bei denen unterschiedliche Eltern und Lehrkräfte gleichzeitig zusammentreffen können, sind derzeit als Veranstaltungen im Sinne von § 1 Absatz 6 CoronaBetrVO unzulässig.
2. Elternberatung und -information Werden Elternsprechtage allerdings so organisiert, dass sie nicht die Merkmale einer Veranstaltung im o.g. Sinne erfüllen, sondern Eltern individuell das Schulgelände betreten und so das Zusammentreffen von Angehörigen zahlreicher Haushalte auf engem Raum vermieden werden kann, haben sie nicht den Charakter einer Veranstaltung im Sinne des § 13 CoronaSchVO. Sie sind in einem solchen Format als schulische Nutzung im Sinne des § 1 Absatz 2 CoronaBetrVO einzuordnen und somit nicht generell untersagt. Individuelle Lehrersprechstunden sind als schulische Nutzung im Sinne von § 1 Absatz 2 CoronaBetrVO ebenso erlaubt.
Eltern haben aufgrund von § 1 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung auf dem gesamten Schulgelände eine Alltagsmaske zu tragen; für Lehrkräfte und Betreuungspersonal gilt § 1 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 CoronaBetrVO. Im Übrigen sieht das Schulgesetz keine bestimmte Form der Elternberatung und Information (§ 44) vor, so dass – wie bereits bei Elterngesprächen in jahrzehntelanger Übung praktiziert – auch telefonische Beratungen zulässig sind. Im Sinne einer weitgehenden Kontaktvermeidung ist es zu begrüßen, wenn Schulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Elternsprechtage oder auch andere Informationsveranstaltungen digital anzubieten.
3. Kooperationsangebote der Schulen mit außerschulischen Kooperationspartnern Aktivitäten außerschulischer Partner mit Schulen (z.B. im Ganztag, in gemeinsamen Projekten, in Bildungspartnerschaften) sind weiterhin zulässig. Maßgeblich ist, ob es sich um ein Kooperationsangebot in der Gesamtverantwortung der Schule handelt. Diese Angebote sind als schulische Nutzung im Sinne des § 1 Absatz 2 der CoronaBetrVO zulässig. Sie Seite 3 von 3 dürfen – soweit erforderlich und sinnvoll – auch außerhalb des Schulgebäudes, etwa in Räumlichkeiten der außerschulischen Partner, stattfinden. In diesen Fällen gelten die Hygienekonzepte und Vorgaben zum Infektionsschutz in Schulen (feste Gruppen, Rückverfolgbarkeit, Lüftung, Maskenpflicht etc.) entsprechend.
4. Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten Bei freiwilligen außerschulischen Angeboten dürfte es sich regelmäßig um außerschulische Bildungsangebote im Sinne von § 7 Satz 1 CoronaSchVO handeln. Diese sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO weiterhin zulässig. Bei der Beratung der Antragsteller und der Genehmigung der Anträge sollte beachtet werden, dass der Bildungscharakter der Veranstaltung prägend ist und es sich nicht ausschließlich um ein Sport- oder Freizeitangebot (z.B. Tagesausflüge) handelt.
5. Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung dürfen gemäß § 6 Absatz 2 CoronaSchVO unter Beachtung der Regelungen der § 2 bis 4a der Verordnung auch in Präsenz durchgeführt werden. Unter Beachtung der Vorgaben zum Infektionsschutz können Fortbildungsveranstaltungen auch schulintern in Präsenz durchgeführt werden, soweit ein dringender fachlicher Bedarf hierfür besteht – zum Beispiel zur fachlichen Einführung in das Lehren und Lernen auf Distanz – und soweit für die Maßnahme Präsenz unabweisbar ist. Für die Nutzung von Schulgebäuden gilt § 1 Absatz 2 Nummer 3 CoronaBetrVO. Nichtstaatliche Angebote zur Lehrerfortbildung sind nach § 7 Absatz 1 CoronaSchVO unter Beachtung der Regelungen der § 2 bis 4a der Verordnung zulässig. Die Teilnahme von Lehrkräften an solchen Fortbildungsveranstaltungen soll nur genehmigt werden, wenn ein dringender fachlicher Bedarf hierfür besteht und eine Teilnahme in Präsenz erforderlich ist.
Ich bitte, die Schulen Ihres Bezirks in geeigneter Weise zu informieren und Antragsteller im Sinne von Nummer 4 entsprechend zu beraten. Im Auftrag gez. Dr. Ludger Schrapper
12.11.2020
Liebe Eltern,
auch wir wurden von den Berichten in der Presse überrascht, dass die Landesregierung die Weihnachtsferien in NRW vorziehen will. Danach wäre Freitag, der 18.Dezember 2020 , der letzte Schultag. Bislang haben die Schulen keine Informationen durch das Ministerium erhalten und somit ist ein Planung , insbesondere ob Notbetreuung eingerichtet werden soll, zur Zeit noch nicht möglich.
Ich bitte um Ihr Verständnis und informiere Sie, liebe Eltern,sobald mir verlässliche Informationen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Mittwoch,11.11.2020
Hier eine aktuelle Info des Schulverwaltungsamtes :
Informationsfilme in verschiedenen Sprachen:
Liebe Eltern,
inzwischen ist auch unsere Schule immer häufiger von der Meldung von Corona-Verdachtsfällen oder Kontakten zu positiv getesteten Personen betroffen.
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass wir als Schule sehr verantwortungsvoll damit umgehen und den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen.
Leider ist die Rückverfolgung seitens des Gesundheitsamtes aufgrund des hohen Meldeaufkommens zeitverzögert, so dass oftmals sowohl die Meldung, als auch Testung und Anordnung einige Tage auf sich warten lassen. Sollten Sie oder ein Familienmitglied Verdacht-oder Kontaktperson sein, möchte ich Sie bitten, Ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken, bis seitens des Gesundheitsamtes Anweisungen vorliegen. Hier bedanke ich noch einmal bei Ihnen, liebe Eltern, für die bisherige verantwortungsvolle Umgangsweise und Besonnenheit!
Solange das Gesundheitsamt keine Klassen-oder Schulschließung anordnet, sondern Quarantäne nur für einzelne Familien oder Familienmitglieder, erfolgt
keine weitere Information an die Schulgemeinde. Dieses Vorgehen heißt im Amtsdeutsch „Die Schule muss keine weiteren Maßnahmen treffen“ oder „ Bis zum Erhalt des Testergebnisses sind keine weiteren Maßnahmen durch die Schule zu veranlassen“. Glücklicherweise lag bisher noch kein Fall vor, der weitere Maßnahmen nötig gemacht hätte. Sie können ganz sicher sein, dass sobald Informationen an Sie weitergegeben werden müssen, dieses von uns auch gemacht wird. Vor allem im Sinne der Kinder möchte ich Unruhe und Verängstigung vermeiden, damit der sowieso so sehr veränderte Schulalltag das Schulleben der Kinder nicht noch mehr belastet.
Das genannte Vorgehen bei Verdacht-und Kontaktfällen bezieht sich auch auf das pädagogische Personal und die Lehrerinnen. Aktuell befindet sich Fr. Duwenbeck nach einem Kontakt zu einer positiv getesteten Person am letzten Wochenende vorsorglich in Quarantäne.
Ich hoffe, dass wir als Schulgemeinde weiter gemeinsam verantwortungsvoll agieren und alle gesund aus dieser Pandemie hervorgehen.
Für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
Liebe Eltern,
inzwischen ist auch unsere Schule immer häufiger von der Meldung von Corona-Verdachtsfällen oder Kontakten zu positiv getesteten Personen betroffen.
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass wir als Schule sehr verantwortungsvoll damit umgehen und den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen.
Leider ist die Rückverfolgung seitens des Gesundheitsamtes aufgrund des hohen Meldeaufkommens zeitverzögert, so dass oftmals sowohl die Meldung, als auch Testung und Anordnung einige Tage auf sich warten lassen. Sollten Sie oder ein Familienmitglied Verdacht-oder Kontaktperson sein, möchte ich Sie bitten, Ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken, bis seitens des Gesundheitsamtes Anweisungen vorliegen. Hier bedanke ich noch einmal bei Ihnen, liebe Eltern, für die bisherige verantwortungsvolle Umgangsweise und Besonnenheit!
Solange das Gesundheitsamt keine Klassen-oder Schulschließung anordnet, sondern Quarantäne nur für einzelne Familien oder Familienmitglieder, erfolgt keine weitere Information an die Schulgemeinde. Dieses Vorgehen heißt im Amtsdeutsch „Die Schule muss keine weiteren Maßnahmen treffen“ oder „ Bis zum Erhalt des Testergebnisses sind keine weiteren Maßnahmen durch die Schule zu veranlassen“. Glücklicherweise lag bisher noch kein Fall vor, der weitere Maßnahmen nötig gemacht hätte. Sie können ganz sicher sein, dass sobald Informationen an Sie weitergegeben werden müssen, dieses von uns auch gemacht wird. Vor allem im Sinne der Kinder möchte ich Unruhe und Verängstigung vermeiden, damit der sowieso so sehr veränderte Schulalltag das Schulleben der Kinder nicht noch mehr belastet.
Das genannte Vorgehen bei Verdacht-und Kontaktfällen bezieht sich auch auf das pädagogische Personal und die Lehrerinnen. Aktuell befindet sich Fr. Duwenbeck nach einem Kontakt zu einer positiv getesteten Person am letzten Wochenende vorsorglich in Quarantäne.
Ich hoffe, dass wir als Schulgemeinde weiter gemeinsam verantwortungsvoll agieren und alle gesund aus dieser Pandemie hervorgehen.
Für das Team der Lieberfeld-Grundschule
Jutta Portugall
Schulleiterin
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der SchulMail vom 10. September 2020 hatte ich Ihnen ergänzende Hinweise zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 14. September 2020 übermittelt. Mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie über die weiteren Entwicklungen zum Schulbetrieb sowie über die ab dem 1. Oktober 2020 geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) informieren. Die Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen betreffen allein die Primarstufe.
Wesentliche Ergebnisse der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb
Unsere wöchentliche Umfrage bei den öffentlichen Schulen hat für die 39. Kalenderwoche ergeben, dass 98,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilgenommen haben und unsere Schulen trotz der fortdauernden Pandemie fast alle Schülerinnen und Schüler im täglichen Schulbetrieb erreichen konnten. Das ist vor allem dank Ihrer Unterstützung ein sehr ermutigendes Ergebnis. Von den 4.471 an der Umfrage teilnehmenden Schulen in NRW konnten 94,8 Prozent Präsenzunterricht für alle Klassen erteilen. Der Anteil der Lehrkräfte, der aufgrund von Corona für den Präsenzunterricht nicht dienstfähig war, lag bei 3,5 Prozent.
Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung
Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gilt allerdings nicht für Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag in festen Gruppen an Angeboten der Ganztagsbetreuung teilnehmen.
Diese Regelung für die Ganztagsbetreuung am Nachmittag wird durch eine entsprechende Änderung der Vorschriften der CoronaBetrVO nun auch auf den Vormittagsunterricht in der Primarstufe ausgeweitet. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und darüber – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
14.September2020
Hier unsere Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen!!!!
Sobald beim Ministerium die Übersetzung dieses Schaubildes in weitere Sprachen vorliegt, werden diese ergänzt!
2.9.2020
Liebe Eltern,
die ersten Schulwochen im Schuljahr 2020/21 liegen hinter uns und wir haben uns auf den "Regelbetrieb unter Coronabedingungen " eingestellt. Ich möchte ganz herzlich bei allen am Schulleben Beteiligten für das Verständnis und das Einhalten der Corona-Schulregeln bedanken. Nur so haben wir die Chance das Präsenzlernen aufrecht zu erhalten!!!
Gleichzeitig möchten wir das Arbeiten mit der Lernplattform IServ aufrecht erhalten, damit, im Falle einer Schulschließung, das Lernen auf Distanz schnellstmöglich angegangen werden kann.
Aus diesem Grund werden die Kinder kleinere Aufgaben über IServ in regelmäßigen Abständen bearbeiten.
Falls der Umgang mit der Plattform in Vergessenheit geraten ist, können Sie unter folgendem Link das Erklärvideo erneut anschauen:
https://iserv.eu/videos/erste-schritte/schueler
Unsere Seite der Plattform erreichen Sie unter:
https://lieberfeld-grundschule-do.schulserver.de
Der Benutzername ist der Vorname und der Nachname, alles kleingeschrieben und mit einem Punkt getrennt.
Da die Namen der Schüler/innen aus dem Schild-Programm der Schule importiert wurden, sind ALLE Vornamen benutzt worden. Es müssen also unbedingt ALLE Vornamen angegeben werden.
Beispiele: rudi.ludwig.hans.mustermann
Das Passwort wurde von Ihnen gewählt. Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, kontaktieren Sie bitte den Administrator.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Jutta Portugall
Schulleiterin
AKTUALISIERUNG! 12.6.2020
Stadt Dortmund Lieberfeld-Grundschule |
||
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler |
|
Rispenstr.40-42 44265 Dortmund Tel. 0231/2866770 Fax. 0231/28667719 12.06.2020 |
Kurzbetreuung und OGS
Liebe Eltern,
ab Montag, 15.06.2020 starten alle Grundschulen mit einem eingeschränkten Regelbetrieb und somit starten auch die Betreuungen (Kurzbetreuung bis 14.00 Uhr und OGS bis 16.00 Uhr). Es findet keine Notbetreuung mehr statt.
Die Entscheidung des Ministeriums war hierzu kurzfristig.
Um die pädagogische Arbeit, den Mitarbeiter-Einsatz und den Tagesablauf zu planen, sind und waren wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Deshalb bedanken wir uns herzlich bei allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Sie, liebe Vorsitzenden, haben schnell und kurzfristig alle Eltern der Klasse nach dem Betreuungsbedarf abgefragt und uns diesen sehr zeitnah und schnell zurückgemeldet.
Vielen lieben Dank für die Unterstützung und Hilfe!
Jetzt, nach den ersten Auswertungen der Betreuungsbedarfe und der Entscheidung des Ministeriums für die Betreuungsbereiche können wir Sie, liebe Eltern der Kurzbetreuung und der OGS, über die Abläufe Informieren:
Jede Klasse hat zum Schulbeginn und zum Schulende eine eigene Zeit. Darüber wurden Sie bereits informiert. Vor (ab 7.30 bis zum Unterrichtsbeginn) und nach dem jeweiligen Unterrichtsende gehen die Kinder der OGS oder KUBE, innerhalb eines Jahrgangs, in einen festen Betreuungsraum:
Jahrgang 1: OGS Räume im Untergeschoss ( Bau-Spiele und Kreativ-Raum)
Jahrgang 2: Aula der Kurzbetreuung
Jahrgang 3: Legoraum
Jahrgang 4: GL-VIP Raum
Bitte informieren Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder über den Betreuungsraum.
Die Betreuungsräume sind für Notfälle wie folgt telefonisch erreichbar:
OGS Untergeschoss: 0231 28 66 77 20
Aula Kurzbetreuung : Handy : 0157 82987879
Legoraum : 0231 28 66 77 24
VIP Raum : 0231 28 66 77 17
Verpflegung:
Alle Jahrgänge gehen zu einer festen Zeit in die OGS – Küche. Die Kinder der OGS, die zur warmen Verpflegung angemeldet sind, bekommen Mittagessen mit Salat oder mit Nachtisch. Alle anderen Kinder essen ihr mitgebrachtes Butterbrot. Leider bleibt weiterhin die Salat-Rohkost-Bar geschlossen und der Nachmittagssnack entfällt.
Hausaufgaben:
Täglich, außer freitags, nach dem Mittagessen gehen die Kinder in den Betreuungsraum zurück und arbeiten im 1.und 2. Jahrgang 30 Minuten und im 3.und 4. Jahrgang 45 Minuten alle an ihren Hausaufgaben.
Sommerferien:
Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf spätestens am Montag, 15.06.2020 in der OGS oder KUBE.
Vielen Dank!
Mit den besten Wünschen
Portugall, Schulleitung Wieghardt, OGS Wiegand, Kurz-Betreuung
AKTUALISIERUNG! 9.6.2020
AKTUALISIERUNG! 5.6.2020
AKTUALISIERUNG! 26.5.2020!!!
Infos aus dem Ministerium: (Auszüge aus dem Anhang zur 20.Schulmail)
Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf
AKTUALISIERUNG! 15.5.2020!!!
AKTUALISIERUNG! 7.5.2020!!!
Hier der Link zu den Erklär-Vidos!
https://www.dropbox.com/sh/d9m5y274djmr3kp/AAClI80_Fb2Cgek954QpO3zaa?dl=0
>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am gestrigen Dienstag hatte ich Ihnen eine schnellstmögliche Information über weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes zugesagt. Diese Zusage möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 20 einlösen.
Außerdem erhalten Sie mit dieser SchulMail Informationen über die Auswirkungen des am 30. April 2020 im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen. Schließlich ergänzen wir diese Informationen mit Hinweisen zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der öffentlichen Schulträgerseite sowie mit der Unfallkasse NRW unter Mitwirkung wissenschaftlicher Expertise ganz aktuell abgestimmt wurden.
Die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes gestalten sich in Nordrhein-Westfalen wie folgt:
- Präsenzunterricht in den Grundschulen
Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.
Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können. Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gilt die Regelung entsprechend für die einzelnen Lerngruppen.
Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.
- Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.
Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.
- ·Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen.
- ·Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. In den Weiterbildungskollegs kommen die Studierenden des fünften Semesters hinzu, die im Herbst ihre Abiturprüfungen ablegen, ggfs. auch die des vierten Semesters.
- ·Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.
Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation.
Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben:
- ·Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen sowie der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die anstelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.
- ·Für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase, die im kommenden Schuljahr das Abitur anstreben, soll sichergestellt werden, dass – soweit erforderlich – eine Klausur in diesem Schulhalbjahr geschrieben wird, um so zu einer angemessenen Leistungsbeurteilung kommen zu können.
- ·Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
- ·Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.
- ·Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.
- ·Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.
- ·Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.
- ·Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).
- ·Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.
- ·Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.
- ·Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.
- ·Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.
- ·Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.
III. Unterricht an Förderschulen
An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht.
Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem rollierenden System zu unterrichten. Der Unterricht für zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, die jetzt vor Prüfungen stehen, findet weiterhin statt.
- Corona-Betreuungsverordnung
Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf
- Hygienestandards
Auf der Grundlage der Informationen aus der 15. SchulMail sind gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW abgestimmt worden. Sie finden das Dokument im Anhang.
- Schulrechtliche Änderungen
Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem „Bildungssicherungsgesetz“ sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt. Damit entfallen in diesem Jahr die landeseinheitlich gestellten Aufgaben in Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an deren Stelle treten, können auch zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben werden.
Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser schulrechtlichen Änderungen. Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen bleibt gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Im Anhang dieser SchulMail erhalten Sie weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen, die für die Umsetzung der oben genannten Eckpunkte von grundlegender Bedeutung sind. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen; Sie finden diese unter:
Die erweiterten Regelungen für die Berufskollegs werden Ihnen in gesonderter SchulMail zeitnah übermittelt.
Abschließend möchte ich Ihnen danken, dass Sie und alle am Schulleben beteiligten Gruppen, in den herausfordernden Zeiten dieser Pandemie eine schrittweise Rückkehr in einen geordneten, verlässlichen Schulalltag ermöglichen und dabei auch mit Ängsten und Sorgen ganz unterschiedlicher Personen und Gruppen umgehen. Danke für Ihr Engagement, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
AKTUALISIERUNG!!!! 5.5.2020!
Liebe Eltern des 4. Jahrgangs!
Mit heutiger Schulmail ist sicher, dass Ihre Kinder nach dem Plan, den Sie von den Klassenlehrerinnen erhalten haben, am Donnerstag starten werden. Wie es dann in der nächsten Woche weiter geht, kann ich der Schulgemeinde hoffentlich am Donnerstag im Laufe des Vormittags mitteilen! Wir sind so gut wie möglich vorbereitet und freuen uns auf Ihre Kinder!
Herzlichst
für das Team
Jutta Portugall
Schulleiterin
Datum | Heute 10:22 |
AKTUALISIERUNG!!!! 1.5.2020!
Liebe Eltern,
die 17. Schulmail (Do.,30.4.2020, 13.15 Uhr) wurde durch eine Klarstellung des Ministeriums am Donnerstagabend aktualisiert!
Nach dieser Aktualisierung werden die Kinder des 4.Jahrganges ab dem 7.5.2020 in Teilgruppen mit versetzten Anfangs-Pausen-und Schulschlusszeiten unterrichtet.
Den Stundenplan und die Gruppenaufteilung erhalten Sie, liebe Eltern, durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes! Damit alle Kinder die Schwerpunktfächer Deutsch und Mathematik bei der Klassenlehrerin haben, wird ein Wechsel durch das für jede Klasse gebildete 2er-Team (Lehrerinnen) stattfinden. Auch das wird im Plan der Klassenlehrerin deutlich sein. Für die ersten beiden Tage bleibt das System der Notbetreuung unverändert. Das heißt, Kinder, die bereits in der Notbetreuung angemeldet sind können vor und nach den jeweiligen Unterrichtsstunden wie gewohnt in ihre Betreuungsgruppe. Kinder, die nicht dort angemeldet sind, müssen nach dem Unterricht die Schule verlassen.
Sollte ggf. die OGS und die KuBe für die Kinder an den Präsenztagen doch geöffnet sein, werden wir Sie, liebe Eltern, darüber umgehend informieren!!!
Die angekündigte Beschulung aller Kinder in tageweisem Wechsel steht noch nicht fest. Ob außer den 4.Klassen weitere Jahrgänge beschult werden und wie und ab wann diese Beschulung erfolgen wird, soll am 6.Mai 2020 durch die MInisterpräsidenten der Länder beraten werden.
Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt nur der Unterricht der 4.Klassen (Informationen durch die Klassenlehrerinnen folgen) ab Donnerstag, 7.5.2020, sicher!
Wir werden Sie, liebe Eltern, über die weitere Entwicklung so zeitnah wie möglich informieren!
Leider sind das nur erste Informationen. Weitere Folgen Anfang nächster Woche!!!
Mit freundlichen Grüßen!
Jutta Portugall
Schulleiterin
Im Folgenden die Klarstellung der 17.Schulmail (Auszüge)
[30.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (Klarstellung der 17. Mail)
>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:
Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.
Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.
Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.
Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.
I. Unterstützung durch Lernen auf Distanz
In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.
In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
II. Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
IV. Eckpunkte für schulische Konzepte
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.
Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen: gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
- Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
- Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
- Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
- Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
- Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
- Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
- Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
- an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
- nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
- bei Fortsetzung der Notbetreuung.
Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Datum | Heute 13:13 |
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.
Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.
Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.
- Unterstützung durch Lernen auf Distanz
In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.
In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.
- Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020
Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.
Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.
III. Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.
- Eckpunkte für schulische Konzepte
Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.
Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.
Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.
Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis. Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:
- ·Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
- ·Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
- ·Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
- ·Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
- ·Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
- ·Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
- ·Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:
- ·Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
- ·ab dem 11. Mai ein Jahrgang pro Werktag in der Schule,
- ·an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
- ·nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
- ·bei Fortsetzung der Notbetreuung.
- Schulrechtliche Änderungen
Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.
- Zurück in den schulischen Alltag
Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona
Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.
VII. Bewegungsangebote
Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de abrufbar sein.
VIII. Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen
Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.
Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
AKTUALISIERUNG !!! 28.4.2020 Infos für den Jahrgang 4!!!!!
AKTUALISIERUNG !!! 27.4.2020
Auszug aus der 16.Schulmail (Freitag 24.4.2020)
....
- Notbetreuung
1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.
2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr
Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Freitag,24.4.2020
Liebe Eltern der Kinder des 4.Jahrgangs!
Leider kann ich bis heute noch keine verlässlichen Informationen zum Schulstart Ihrer Kinder am 4.5.2020 geben! Ich werde Sie in Kenntniss setzen, sobald das Ministerium zur Umsetzung klare Vorgaben erlässt!
Bleiben Sie gesund!
Es grüßt Sie ganz herzlich
Jutta Portugall
Schulleitern
AKTUALISIERUNG 21.4.2020
AKTUALISIERUNG ! 17.4.2020
HIER DIE MAIL VOM MINISTERIUM VOM 16.4.2020
>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage des gestern gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.
Wie dies im Einzelnen geschehen soll, möchte ich Ihnen in Ergänzung zu der 13. SchulMail vom gestrigen Mittwoch erläutern:
- Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.
Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
- Schulorganisatorische Rahmenbedingungen
- Hygiene
Gemäß § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht die Pflicht, in Schulen die Einhaltung der Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Einen Musterhygieneplan finden Sie im Bildungsportal unter:
www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html
Weitere Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere in Prüfungssituationen – sowie das weitere an Schule tätige Personal werden vom Betriebsärztlichen Dienst (B·A·D GmbH) zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werde ich Ihnen in Kürze weitere Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermitteln, die von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin erarbeitet wurden.
- Raumnutzungskonzept
Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.
Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Es empfiehlt sich ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Schulträger.
- Planung des Personaleinsatzes
Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.
- Schülerbeförderung
Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung.
Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.
III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung
Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.
Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.
- Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen
- Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs
Unter Berücksichtigung der verfügbaren räumlichen Kapazitäten und des Personaleinsatzkonzeptes sind in den Berufskollegs mit Blick auf die jeweils nächsten Termine der zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen sowie des schriftlichen Teils von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen zur Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler nachfolgender Gruppen im Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu beschulen:
- Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
- Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums.
- Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.
- Abiturprüfungen
Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.
Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.
Für angehende Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Kreis Heinsberg, deren Schulen ja bereits länger geschlossen waren, werden zudem unter Nutzung auch der zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen individuelle Lösungen angestrebt.
- Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)
In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.
Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.
Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.
Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.
- Förderschulen
Auch in den Förderschulen soll ab Donnerstag, 23. April 2020, mit Blick auf die Abschlussklassen der Unterricht grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, soweit sie sich auf schulische Abschlüsse vorbereiten.
Im Übrigen bleiben die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung vorerst geschlossen. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen benötigen zum einen oftmals ergänzende pflegerische und therapeutische Angebote, die besonderen Hygienemaßnahmen unterliegen; zum anderen ist es den Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Disposition nicht immer in ausreichendem Maße möglich, die in Corona-Zeiten notwendigen Regeln einzuhalten.
- Lernen auf Distanz
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
- Lehrerausbildung
Das Ruhen des Unterrichts an Schulen hat auch Folgewirkungen für die Lehrerausbildung. Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen nach Möglichkeit keine Nachteile für ihr berufliches Fortkommen aus der Corona-Krise haben – und wir brauchen mehr denn je neu einzustellende Lehrkräfte.
Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren.
Einstellungen neuer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Einstellungsverfahren in den Bezirksregierungen wird formal weitestgehend flexibilisiert. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulprüfungen noch abschließen müssen, können zudem notfalls noch im Juni nachrücken.
Schließlich werden zum Abschluss der Ausbildung, im Rahmen der Zweiten Staatsprüfungen, modifizierte Unterrichtspraktische Prüfungen im Laufe des Mai vorgesehen, um möglichst Einstellungen in den Schuldienst noch in diesem Schuljahr zu ermöglichen. Hierzu ist im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 2. April 2020 beschlossen worden, auch „andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen“ zuzulassen und die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Aus dem aktuellen Prüfungszyklus in Nordrhein-Westfalen seit Februar 2020 stehen von rund 3.800 Prüfungen noch knapp 850 Prüfungen aus. Diese waren vom Landesprüfungsamt zunächst für Ende April neu terminiert worden und sollen jetzt im Mai in veränderter Form durchgeführt werden; hierbei werden die bereits geleisteten Planungen und Vorbereitungen der Kandidatinnen und Kandidaten zugrunde gelegt. Der Vorbereitungsdienst der betroffenen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und das Beamtenverhältnis auf Widerruf verlängert sich automatisch mit einer Verschiebung der Prüfungstermine.
- Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag
Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter
schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html
zur Verfügung steht.
Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:
- ·Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
- ·Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
- ·Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
- ·Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
- ·Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
- ·Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten
Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
16.4.2020 Kurz-Info
Liebe Eltern,
wie gestern und auch heute ausführlich in den Medien berichtet wurde, werden die Grundschulen am 4.Mai 2020 den Unterricht für die Abschlussklassen (4.Klassen) wieder aufnehmen. Wie genau die Umsetzung sein soll, erfahren wir in den nächsten Tagen. Wir werden Sie, liebe Eltern, darüber umgehend informieren, sobald wir in Kenntniss sind!
Die Notbetreuung wird am 20.4.2020 nahtlos und wie gewohnt fortgeführt. Kinder, die bereits die Notbetreuung besucht haben, sind auch ab Montag wieder herzlich willkommen. Liebe Eltern, bitte melden Sie sich hierzu morgen (Freitag, 17.4.2020)oder spätestens Montag (20.4.2020) einmal im Sekretariat ( Freitag in der Zeit von 8.30- 12.30 Uhr / Montag in der Zeit von 7.30 Uhr - 15.30 Uhr)) unter der Rufnummer 2866770, damit wir besser planen können.
Die Notbetreuung steht nun auch den Eltern zur Verfügung, die ab Montag, den 20.4.2020, nachweislich zu den neuen Bedarfsgruppen gehören, die ihren Dienst wieder aufnehmen. Hier benötigen wir schnellstmöglich den Nachweis des Arbeitgebers und natürlich die Anmeldung im Sekretariat, wie oben genannt.
Das Nachweisformular ist den Arbeitgebern normalerweise bekannt. Ansonsten fragen Sie gerne bei uns nach.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten!
Liebe Grüße
und bleiben weiterhin Sie gesund!
Ihre Jutta Portugall
Schulleiterin
15.4.2020
Liebe Eltern,
auch wir wissen zur Zeit noch nicht, wie es nach den "Osterferien" weiter gehen wird. Ich werde Sie , liebe Eltern, sobald wie möglich informieren, wenn klar ist, wann und für welche Klassen der Unterricht wieder aufgenommen wird. Klar ist aber jetzt schon, dass Unterricht auch dann nur in sehr veränderter Form für einzelne Jahrgangsstufen (z.B. Kleingruppen, versetzte Pausen, ggf. versetzten Unterrichtsbginn.....) statt finden kann!
Weiterhin wird die Notbetreuung an Schulen statt finden. Auch hierzu werde ich Sie so schnell es geht informieren!!!
Jutta Portugall, Schulleiterin
AKTUALISIERUNG! 9.4.2020
Liebe Eltern,
über Ostern findet keine Notbtetreuung statt!
Sollten Sie nach den Osterfeiertagen unvorhersehbaren, kurzfristigen Bedarf haben gilt weiterhin das bekannte Vorgehen: Ab Dienstag,14.4.2020 können Sie sich über das Sekretariat (8.30-13.30 Uhr) per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (0231/2866770) melden.
Wir wünschen gesunde und sonnige Ostertage! Bleiben Sie gesund!
Das Team der Lieberfeld-Grundschule!
WIR BLEIBEN STARK!!!
AKTUALISIERUNG !!! 3.4.2020
Liebe Eltern,
mit Auszügen aus der 12. Schulmail möchte ich Sie und Ihre Kinder in die dieses Jahr sicherlich ungewöhnlichen Osterferien verabschieden. Wenn jedoch auch Ferien sind, so ist doch nichts so, wie wir es gewohnt sind!
Wie aus den Auszügen der Schulmail deutlich wird, kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der reguläre Schulbetrieb nach den Osterferien (also zum 20.4.2020) wieder aufgenommen werden kann. Seien Sie sicher , dass ich die Schulgemeinde in jedem Falle so frühzeitig wie möglich informieren werde. Sicher ist aber jetzt schon, dass diese Entscheidung seitens der Landesregierung erst nach den Osterfeiertagen getroffen werden wird.
Die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder haben in den letzten Wochen Ihre Kinder mit Lernangeboten versorgt und in Kontakt zu Ihnen und Ihren Kindern gestanden. Über unsere Homepage konnten die Aufgabenstellungen und Wochenpläne zudem eingesehen werden. Ich weiß ganz sicher, dass jedes Kind sein Bestes gegeben hat, den Lernstoff eigenständig und sorgfältigzu bearbeiten. Und Ihnen, liebe Eltern, danke ich für die Unterstützung hierbei.
Nun aber beginnen die Ferien- und auch in Zeiten von Corona sollten Ferien auch Ferien bleiben. Daher haben sich alle Beteiligten eine Lern-und Lehrpause verdient. Sollte dennoch Langweile aufkommen, finden Sie sicherlich allerlei Angebote im Netz -ansonsten ist der im Jahrgang 3 und 4 genannte Literaturwettbewerb eine schöne Ablenkung. Ebenso ist das in der unten folgenden Schulmail erwähnte Schulfernsehen des WDR sicherlich mal eine willkommene Alternative.
Auch für das gesamte Team der Lieberfeld-Grundschule sind diese Osterferien außergewöhnlich. Wir alle hoffen, schnellstmöglich zur Normalität zurück zu finden!
Wie schon gesagt, werden Sie, sobald wie möglich, über die weitere Entwicklung informiert.
Auch in den Osterferien und an den Wochenenden ist eine Notbetreuung (nach bekannten Kriterien) an unserer Schule eingerichtet! Sollten Sie unvorhersehbaren, kurzfristigen Bedarf haben gilt weiterhin das bekannte Vorgehen: Am Wochenende (bisher kein Bedarf) können Sie in dringenden Fällen unseren Hausmeister, Herrn Conrad (Bungalow amSchulgelände) informieren. In der Ferienzeit können Sie sich über das Sekretariat (8.30-13.30 Uhr) per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch (0231/2866770 )melden.
Liebe Eltern, Ihnen und Ihren Familien wünsche ich im Namen des gesamten Teams der Lieberfeld-Grundschule eine schöne Osterzeit, auch wenn sie anders ist als sonst!
Bleiben Sie gesund!!!
Liebe Grüße
Jutta Portugall
Schulleiterin
Auszug aus der 12.Schulmail,
Sehr geehrte Damen und Herren,
an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.
Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen. (...)
(...)
Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)
Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.
(...)
Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen.
Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.
Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.
(...)
Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten
Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.
Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.
Sonderprogramm des WDR
Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt.
Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an.
In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche.
Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer, trotz der schwierigen Zeiten und all den Unwägbarkeiten, schöne Ostertage.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
AKTUALISIERUNG !!! 1.4.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch für die Notbetreuung an kommenden Wochenende (4.4.-5.4.2020) hat niemand Bedarf gemeldet. Sollte unvorhersehbar am Wochenende bei den bereits in der Notbetreuung angemeldeten Familien doch ein dringender Bedarf entstehen , möchte ich Sie bitten, sich bei unserem Hausmeister, Herrn Conrad, zu melden! (Bungalow am Schulgebäude)
Für diesen Fall wird auch kurzfristig die Notbetreuung aktiviert!
Und noch ein Hinweis: Unser Schulsozialarbeiter, Herr Golfels, ist auch in Schulschließungszeiten über seine Handynummer zu erreichen!!!
Handy-Nummer:0152 08646989!!!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
AKTUALISIERUNG !!! 24.3.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sollten Sie durch die Neuerung des Betreuungserlasses (...einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können...) nun Betreuungsbedarf geltend machen, möchte ich Sie bitten sich schnellstmöglich mit unserem Sekretariat (Telefon:.0231/28667710 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Verbindung zu setzen! Auch wenn Sie auf das nun eingerichtete Angebot der Wochenendbetreuung zurückgreifen müssen, möchte ich Sie bitten, sich schnellstmöglich bei uns zu melden!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Auszug aus der 9. Schulmail
(...)
I Erweiterte Notbetreuung in den Schulen
Unsere Schulen bieten seit dem 17.03.2020 eine Notbetreuung an. Die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien darauf war ausgesprochen positiv. Wir entlasten Menschen, die in Krankenhäusern und in anderen kritischen Bereichen mit großem Einsatz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus kämpfen. Wie bereits gesagt: Bislang ist die Nachfrage sehr gering. Der Bedarf an Betreuungsangeboten könnte jedoch in den nächsten Wochen steigen, weil nicht nur im Gesundheitsbereich immer mehr Menschen über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten – und daher keine Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben. Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, auch um am Ende nicht in Widerspruch mit dem Ziel der Infektionsschutzmaßnahmen zu geraten.
Leider stellen wir im Augenblick fest, dass der Kampf gegen das Corona-Virus immer neue und umfangreichere Maßnahmen erfordert. Auf zahlreiche Nachfragen und Bitten hin haben wir uns daher entschlossen, das Angebot der schulischen Notbetreuung auf die Wochenenden und die Osterferien zu erweitern. Eltern, die im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten, müssen mehr und mehr auch an Wochenenden arbeiten. Für Krankenhäuser, Labore und Gesundheitsämter versteht sich das von selbst. Aber auch in der Lebensmittelversorgung und der Logistik gibt es jetzt regelmäßig Sonntagsarbeit. Auch das Personal in Rettungsdiensten, Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten zählt dazu.
(...)
In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert, inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.
Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen. (...)
II Lernangebote für Schülerinnen und Schüler
Für Ihr großes Engagement bei der Bereitstellung von Lernangeboten möchte ich mich an dieser Stelle ebenfalls ausdrücklich bedanken. Aufgrund von vermehrten Nachfragen stelle ich klar, dass es sich bei den nun bis zum Beginn der Osterferien von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellten Materialien und Aufgaben mit einer Ausnahme (siehe nachfolgend) nicht um Inhalte von Prüfungsrelevanz handeln kann. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler die ihnen gestellten Aufgaben – auch in ihrem Interesse – natürlich in angemessener Zeit bearbeiten. Eine Leistungskontrolle oder Leistungsbewertung ist damit nicht verbunden. Mit den in angemessenem Umfang bereitgestellten Aufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht nach Beendigung der derzeitigen Maßnahmen nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann.
(...)
Angebot des WDR
Der WDR hat gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern in der unterrichtsfreien Zeit weiter konkretisiert. Ab Montag, 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und aktive Bewegungspausen. Durch das Programm führen André Gatzke und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe.
(...)
AKTUALISIERUNG !!!! 23.3.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sollten Sie durch die Neuerung des Betreungserlasses (Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.) nun Betreuungsbedarf geltend machen, möchte ich Sie bitten sich schnellstmöglich mit unserem Sekretariat (Telefon:.0231/28667710 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Verbindung zu setzen! Auch wenn Sie auf das nun eingerichtete Angebot der Wochenendbetreuung zurückgreifen müssen, möchte ich Sie bitten, sich schnellstmöglich bei uns zu melden!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Portugall
Schulleiterin
Auszug aus der 8.Schulmail:
20.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (8. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
.....
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
....
Aktualisierung !!! 18.03.2020
DER SCHULHOF IST AB SOFORT GESPERRT!!!!
Lediglich zugelassenes Personal, ggf. städtische Mitarbeiter für Baumaßnahmen, Handwersksfirmen und die Kinder der Notbetreuung haben in der Zeit von 7.30 Uhr-16.00 Uhr Zugang!!!
Unser Sekretariat ist während der Schulschließungszeit zu folgenden Zeiten für Sie telefonisch oder über Email erreichbar:
Montag , 7.30 Uhr- 16.00 Uhr
Dienstag, 7.30 Uhr- 11.30 Uhr
Mittwoch,7.30 Uhr -16.00 Uhr
Donnerstag,7.30 Uhr- 11.30 Uhr
Freitag, 7.30 Uhr - 15.00 Uhr
Telefon: 0231/2866770
Fax: 0231/28667719
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Schulleitung ist an jedem Wochentag in der Zeit von 8.30 Uhr- 13.30 Uhr unter der Telefonnummer :0231/28667710 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
ES FINDET KEIN PUBLIKUMSVERKEHR STATT!
Aktuelle Elterninformationen! 18.03.2020
Hier 2 Info-Links!
Link zum Video:
Aktualisierung ! 16.03.2020
Liebe Eltern,
in einer kurzen Dienstbesprechung hat sich das Kollegium verständigt, wie das weitere Vorgehen zu gestalten ist. Die Klassenlehrerinnen werden Aufgaben für die Kinder zur Bearbeitung zur Verfügung stellen, welche die Kinder eigenständig bearbeiten können. Über den Emailverteiler der Klassen oder über die Pflegschaftsvorsitzenden werden sie im Laufe des heutigen Tages die Aufgaben erhalten. Wir empfehlen allen, für eine strukturierte Tagesgestaltung , die Kinder im Vormittagsbereich mindestens 2 Stunden Schularbeiten (wie empfehlen sogar 9-12 Uhr) erledigen zu lassen. Die Klassenlehrerinnen werden zudem auf geeignete Apps oder digitale Aufgabenformate verweisen. Zudem werden die Stehordner in den Klassen zur Verfügung gestellt. Morgen (Dienstag, 17.3.2020) in der Zeit von 8.00 Uhr-13.00 Uhr können Eltern oder auch Kinder in die Schule kommen um ihre Stehordner abzuholen. GGf. können auch Individualtermine eingerichtet werden. Bitte weisen Sie auch noch einmal daraufhin, dass die Notbetreuung ab Mittwoch, 18.3.2020,nur per Arbeitgeberbescheinigung für unverzichtbare Berufsgruppen eingerichtet ist. Bei 2 Sorgeberechtigten müssen auch beide diese Bescheinigung vorlegen!!
Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Jutta Portugall
Schulleiterin
Lieberfeld-Grundschule
Rispenstr. 40-42
44265 Dortmund
Fon 0231 2866770
Fax 0231 28667719
Aktualisierung ! 15.03.2020
Eltern, die Bedarf für die Notbetreuung ihrer Kinder geltend machen, müssen eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen!
Jutta Portugall
Schulleiterin
Das Schulministerium NRW hat die Pressemitteilung "Coronavirus: Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt" von Freitag, 13. März 2020, in insgesamt zehn Sprachen übersetzen lassen:
- Arabisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch
- Russisch
- Türkisch
- Kurdisch
- Bulgarisch
- Rumänisch
- Persisch-Farsi
Liebe Eltern,
mit Schulmail vom 13.3.2020, wurden die Schulen in NRW durch die Landesregierung geschlossen. Mit Ausdruck der Schulmail in Auszügen möchte ich Sie über die wichtigsten Regelungen informieren!
Alle Schulen in NRW sind ab Montag, 16.3.2020, geschlossen. In dringenden Fällen - falls also über das Wochenende eine außerschulische Betreuung Ihres Kindes /Ihrer Kinder nicht zu organisieren ist - gilt die Übergangsregelung. In diesen außerordentlichen Fällen wird an der Schule eine Betreuung zu Unterrichtszeiten gewährleistet. Diese gilt nur für Montag und Dienstag und sollte wirklich nur in Notfällen - auch zur Sicherheit Ihrer Kinder- zum Tragen kommen. Ab Mittwoch gilt die Übergangsregelung nicht mehr.
Für die im Schreiben des MSB angekündigte Not-Betreuung über die gesamte Zeit der Schulschließung gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Information. Ich verweise da auf die Ankündigung einer weiteren Info-Mail durch das Ministerium. Ich werde Sie, liebe Eltern, über bekannte Infowege- Mail, Homepage,..- zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.
Sicher ist aber: Eine Notbetreuung wird für Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Berufsgruppen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, eingerichtet. Diese Kinder werden über die gesamte Dauer der Schließung zu den üblichen Betreuungszeiten betreut.
Ich werde Sie, liebe Eltern, weiter auf dem Laufenden halten!
Ich bitte die Eltern, die zu den o.g. Berufsgruppen gehören und nachweislich Betreuungsbedarf haben, sich am Montag, den 16.03.2020 im Sekretariat unter 0231/2866770 zu melden.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Jutta Portugall
Schulleiterin
Wir gestalten unsere Toiletten!!!