6.10.2021
Liebe Eltern ,
hier die aktuelle Schulmail (in Auszügen) mit den wichtigsten Informationen rund um das Testen, die Maskenpflicht und den Schulalltag nach den Herbstferien!!!!
Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien möchte ich Sie über die Regelungen informieren, die nach den Herbstferien an unseren Schulen gelten, um einen guten Schulstart und weiterhin einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen.
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender ( https://www.schulministerium.nrw/dokument/lolli-testrhythmus-nach-herbstferien )entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zu besonderen Regelungen bei Teilnahme an Ferienangeboten der OGS finden Sie unten Näheres.
Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Ich bitte Sie daher als Schuleiterrinnen und Schulleiter, an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell weiterzugeben: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
Impfungen
Die Landesregierung unterstützt die Impfung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Daher sollen Schulen sogenannte aufsuchenden Impfangebote der Schulträger bzw. Gesundheitsämter (zum Beispiel durch mobile Impfteams) im Rahmen des Möglichen unterstützen. Ein möglicher Unterrichtsausfall kann durch eine gute organisatorische Kooperation von Schule und Gesundheitsbehörde minimiert werden.
Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird.
Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 finden weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Die Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten entsprechend der Schulmail vom 30. Juni 2021 fort.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. PCR-Pooltests (Lollitests) finden in den Herbstferien nicht statt. Während der Herbstferien können daher zur Testung der Schülerinnen und Schüler und ggfs. auch des Betreuungspersonals die in den Schulen vorhandenen Selbsttests genutzt werden (bis zu dreimal pro Woche). Die Schulträger können die dazu notwendigen Umverteilungen vorhandener Testsets bei Bedarf vornehmen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, um auch weiterhin einen sicheren Schulbetrieb mit regelhaftem Präsenzunterricht zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und allen an der Schule Tätigen erholsame Ferientage und einen guten und sicheren Start nach den Herbstferien.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Ruhrnachrichten , Mittwoch 18.August 2021
Stadt Dortmund Lieberfeld-Grundschule Offene Ganztagsschule |
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An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der OGS |
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Rispenstr.40-42 44265 Dortmund Tel. 0231/28667720 Fax. 0231/28667719 15.06.2020 |
E-Mail Adresse der OGS
Liebe Eltern,
ab sofort ist die OGS der Lieberfeld - Grundschule unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir versuchen Ihre Anfragen und Anliegen zeitnah zu bearbeiten.
Wichtiger Hinweis:
Bitte melden Sie keine Veränderungen zu den Entlasszeiten Ihres Kindes per Mail. Nutzen Sie dafür bitte weiterhin das OGS Telefon oder das OGS Handy zu den Sprechzeiten.
Telefonische Sprechzeiten:
Täglich von 07.30-08.30 Uhr und 11.00-11.30 Uhr
OGS Telefon : 0231 28 66 77 20
OGS Handy : 0174 88 33 071
Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Ihr OGS Team
Wir gestalten unsere Toiletten!!!
An 3 Tagen haben die Kinder der Lieberfeld-Grundschule unter Anleitung der Künstlerin Karla Christoph die Schülertoiletten nach ihren Wünschen und Ideen gestaltet:
Wir heißen unsere 81 Schulanfänger herzlich willkommen!
Unser Ersthelferteam stellt sich vor!
Bitte vormerken!
Wir sind Kinderrechteschule des Kinderhilfswerk Berlin!!!!
Holger Hofmann(Geschäftsführer Deutsches Kinderhilfswerk e.V.,Anja Kästner ,Schulaufsicht, Jutta Portugall Schulleiterin, Elisa Bönisch, Fachberaterin Deutsches Kinderhilfswerk, Lotta und Marina
Wir haben den Frühling musikalisch begrüßt:
Juni 2018
Hinweise zum Datenschutz der Homepage Lieberfeld-Grundschule, Mai 2018